Wie wird kontrolliert?
Bei allen Kontrollen werden die Prinzipien von Partnerschaft und Freiwilligkeit beachtet. Dies erfordert ein konstruktives und pragmatisches Vorgehen und die Schaffung einer Vertrauensbasis zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten. Alle Beteiligten müssen sich bewusst sein, dass sie gemeinsame Ziele verfolgen.
Im Vordergrund steht die Vermeidung von Kinderarbeit in jeder möglichen Form. Dies erfordert unangemeldete Kontrollbesuche und Inspektionen vor Ort. Zur Schaffung der unbedingt notwendigen Vertrauensbasis wird deshalb zunächst in ersten Kontakten sicher gestellt, dass Unternehmer und Management dem Verfahren zustimmen und jederzeit Auditierungsmaßnahmen zulassen. Deshalb umfasst der erste offizielle Besuch immer ein ausführliches Informationsgespräch mit dem Management und eine gemeinsame Besichtigung. Dies dient auch der Sicherheit des Inspektionspersonals. Es wird vorgestellt und die Verantwortlichen werden über die Zustimmung zu künftigen unangemeldeten Besuchen unterrichtet. Sie werden instruiert, dass sie in Zweifelsfällen alle Unterlagen zum Alter und der Herkunft der Arbeiter vorlegen müssen.
Zusätzlich zur Kinderarbeit werden auch die klar erkennbaren Arbeitsbedingungen - vor allem Sicherheit und Gesundheitsschutz - und die Bezahlung der gesetzlich festgelegten Mindestlöhne überprüft. Dies erfolgt entsprechend den ISO-Normen und in Anlehnung an den ISES 2020 Standard. Wenn die Unternehmen es wünschen, wird eine umfassende Auditierung und Zertifizierung gemäß ISO 9000 durchgeführt.
Auch auf Umweltaspekte wird geachtet. Die Ergebnisse der Überprüfung werden in einem Auditreport zusammengefasst und mit dem Unternehmer bzw. den verantwortlichen Managern diskutiert. Soweit erforderlich wird dann ein Plan für notwendige Veränderungen (Corrective Action Plan) aufgestellt. Er umfasst Zeitvorgaben für die Durchführung der entsprechenden Schritte. Unangemeldete Kontrollen finden unabhängig davon weiterhin etwa zwei Mal pro Jahr statt.
Sollten Kinderarbeiter gefunden werden, so sorgt IGEP CERT im Einvernehmen mit den Eltern und dem Unternehmen dafür, dass sofort Abhilfe geschafft wird und mindestens der regelmäßige Schulbesuch künftig sicher gestellt ist. Entsprechende Maßnahmen und weiterführende Schritte sowie deren Finanzierung werden mit der Interessengemeinschaft abgestimmt.






